Grundlagen & Ziele

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren haben alle 24 Monate Anspruch auf Leistungen des gesetzlich geregelten Programms für die Früherkennung von Brustkrebs, dem „Mammographie-Screening”. Das Screening wird in zertifizierten Screening-Einheiten durchgeführt.

Die Einladungen zum Mammographie-Screening werden von den Zentralen Stellen verschickt. Das Einladungsschreiben erhalten Sie in der Regel 10-14 Tage vor dem für die Untersuchung vorgeschlagenen Termin. Mit der Einladung erhalten Sie eine ausführliche Informationsbroschüre und einen Fragebogen, der vor Erstellung der Screening-Aufnahmen ausgefüllt und unterschrieben werden soll.

Ziel des Verfahrens ist die pünktliche und zuverlässige Einladung aller anspruchsberechtigten Frauen im Zwei-Jahres-Rhythmus.

Gesetzliche Grundlagen

Ihre Daten sind sicher: das Mammographie-Screening Programm ist über landesrechtliche Vorschriften zur Verwendung der Meldedaten geregelt. Träger des Programms sind die Arbeitsgemeinschaften Mammographie-Screening Berlin und Brandenburg. Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaften sind die Kassenärztlichen Vereinigungen Berlin und Brandenburg sowie die Landesverbände der Krankenkassen in Berlin und Brandenburg.

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