Einladung / gesetzl. Grundlagen

Mit der Einladung zum Mammographie-Screening erhalten Sie einen Terminvorschlag für Ihre regionale Screening-Einheit. Falls Sie einen anderen Terminvorschlag wünschen, können Sie in den Zentralen Stellen anrufen und einen neuen Termin vereinbaren
(Hotline: 03342 – 42 69 0 zum Festnetz-Ortstarif, Mobilfunkpreise maximal 0,42 € pro Minute).

Wenn Sie selbst einen Termin vereinbaren wollen, ist dies auch ohne Einladungsschreiben möglich. Bitte rufen Sie uns an.

Wir versuchen dann, Ihre Wünsche hinsichtlich Termin und Ort der Untersuchung bestmöglich zu erfüllen.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie grundsätzlich nicht am Mammographie-Screening Programm teilnehmen wollen (per E-Mail, Fax oder Brief). Ihre Meldedaten werden dann unverzüglich aus dem Datenbestand genommen. Eine Wiederaufnahme in den Verteiler für die Einladung zum Mammographie-Screening ist jederzeit möglich; bitte melden Sie sich dafür einfach in Ihrer Zentralen Stelle.

>> Anmeldung und Kontakt

Weitere Informationen und Rechtshinweise

Die für die Einladungen zum Mammographie-Screening notwendigen Meldedaten werden, entsprechend den jeweiligen landesdatenschutzrechtlichen Grundlagen, von den zuständigen Meldebehörden an die Zentralen Stellen übermittelt.

BERLIN
Die Einladung erfolgt auf Basis des Melderegisters des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin. Sie entspricht den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und dem „Gesetz über die Verwendung von Meldedaten durch die Zentrale Stelle für das bevölkerungsbezogene Mammographie-Screening (Mammographie-Screening-Meldedatenverwendungsgesetz – MMDaVG)” vom 25. Mai 2006.

BRANDENBURG
Die für die Einladungen zum Mammographie-Screening notwendigen Daten werden einmal jährlich von den Meldebehörden an die Zentrale Stelle übermittelt. Das Mammographie-Screening ist gesetzlich geregelt: im „Gesetz zur Umsetzung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms und zur Einführung einer Meldepflicht für Krebserkrankungen” vom 20. April 2006.

Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt. Alle Angaben und Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.